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Das Lieferkettengesetz und die Rolle von IT-Monitoring

Ein Blick auf moderne Verantwortung in der Unternehmensführung

In der globalen Wirtschaft stehen Unternehmen zunehmend unter Druck, nicht nur wirtschaftlich erfolgreich, sondern auch sozial und ökologisch verantwortungsvoll zu handeln. Ein entscheidender Schritt in diese Richtung wurde in Deutschland mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingeleitet, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Das Gesetz fordert von Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ], 2023).

Das EU-Lieferkettengesetz: Überblick, Geltung und Umsetzung

Das Thema Lieferkettengesetze gewinnt in der EU zunehmend an Bedeutung, um Unternehmen zu mehr Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte, Umweltstandards und Klimaverpflichtungen entlang ihrer globalen Lieferketten zu verpflichten. Das neue EU-Lieferkettengesetz, offiziell die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), ist ein bedeutender Schritt zur Vereinheitlichung der Sorgfaltspflichten innerhalb der Europäischen Union.

Die wichtigsten Eckpunkte der Richtlinie umfassen (European Commission, 2023):

  • Geltung: Das Gesetz soll für Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro gelten. Für Unternehmen in Hochrisikosektoren wie Textilien, Landwirtschaft und Rohstoffabbau gelten niedrigere Schwellenwerte von 250 Mitarbeitenden und 40 Millionen Euro Umsatz.

  • Inkrafttreten: Das EU-Lieferkettengesetz wurde im Jahr 2022 vorgestellt und durchlief 2023 mehrere Verhandlungen im Europäischen Parlament. Die finale Verabschiedung und Umsetzung in nationales Recht ist für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen.

  • Pflichten: Unternehmen müssen eine Sorgfaltsprüfung entlang ihrer Lieferkette durchführen, um Risiken wie Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzung und den Klimawandel zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen. Diese Pflichten umfassen nicht nur direkte Geschäftspartner, sondern auch indirekte Zulieferer.

Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes in Deutschland

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Deutschland hat mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits eine nationale Regelung geschaffen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, seit 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Das deutsche Gesetz verlangt von Unternehmen, dass sie Risiken in ihren Lieferketten analysieren, präventive Maßnahmen ergreifen und Berichte über ihre Sorgfaltspflichten erstellen. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen bei Verstößen nicht nur finanziell belangt werden können, sondern dass auch betroffene Personen aus dem Ausland bei deutschen Gerichten Schadenersatz einklagen können. Dies stellt hohe Anforderungen an die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Lieferketten, wofür IT-Systeme von großer Bedeutung sind (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ], 2023).

Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes in Österreich

Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich bisher kein eigenes Lieferkettengesetz verabschiedet. Österreichische Unternehmen sind aktuell nicht verpflichtet, ähnliche Sorgfaltspflichten wie in Deutschland zu erfüllen, es sei denn, sie arbeiten mit deutschen Unternehmen zusammen oder sind Teil einer globalen Lieferkette, die den deutschen Vorschriften unterliegt. In solchen Fällen kann das deutsche Gesetz indirekte Auswirkungen auf österreichische Zulieferer haben.

Die Einführung der EU-Richtlinie wird jedoch auch Österreich dazu verpflichten, ein nationales Gesetz zur Umsetzung zu verabschieden. Damit wird auch in Österreich eine gesetzliche Grundlage für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten geschaffen, und österreichische Unternehmen müssen sich künftig auf strengere Regularien einstellen (Wirtschaftskammer Österreich [WKO], 2023).

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Eine Harmonisierung auf EU-Ebene

Mit der Einführung des EU-Lieferkettengesetzes wird eine Harmonisierung der Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der gesamten Europäischen Union angestrebt. Während Deutschland bereits Vorreiter auf diesem Gebiet ist, wird das neue Gesetz voraussichtlich noch weitergehende Anforderungen an Unternehmen stellen, insbesondere in Bezug auf Klimaschutzverpflichtungen. In Österreich hingegen steht die Einführung eines Lieferkettengesetzes noch bevor, wobei die EU-Richtlinie den rechtlichen Rahmen bilden wird. Unternehmen in beiden Ländern müssen sich darauf vorbereiten, ihre Lieferketten stärker zu überwachen und ihre Berichterstattung zu verbessern. Hier werden Monitoring-Systeme wie WOTAN eine bedeutende Rolle spielen, um die Transparenz und Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen.

Die Rolle von IT-Monitoring

IT-Monitoring umfasst die kontinuierliche Überwachung und Analyse von IT-Systemen, Netzwerken und Prozessen, um deren Leistung, Sicherheit und Compliance sicherzustellen. Im Kontext des Lieferkettengesetzes bietet IT-Monitoring verschiedene Vorteile:

  1. Transparenz und Nachverfolgbarkeit: Unternehmen müssen komplexe Lieferketten mit einer Vielzahl an Zulieferern überwachen. IT-Monitoring-Systeme ermöglichen die kontinuierliche Erfassung von Daten und stellen sicher, dass alle Prozesse transparent und dokumentiert sind (European Commission, 2023).

  2. Risikoüberwachung: Ein zeitgemäßes IT-Monitoring-System wie WOTAN kann Risiken in Echtzeit identifizieren. Bei Verdacht auf Missstände, ermöglicht die Monitoring-Lösung eine sofortige Benachrichtigung, sodass Unternehmen umgehend Gegenmaßnahmen ergreifen können. So wird nicht nur die Compliance mit dem Lieferkettengesetz gewährleistet, sondern auch das unternehmerische Risiko minimiert.

  3. Audits und Reporting: Ein zentraler Bestandteil des Lieferkettengesetzes ist die Berichterstattung. Unternehmen müssen jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten veröffentlichen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS], 2023). Mit IT-Monitoring-Systemen können automatisierte Berichte erstellt werden, die die Einhaltung der gesetzlich geforderten Maßnahmen dokumentieren. Diese Berichte bieten eine verlässliche Grundlage für interne und externe Audits.

Praxisbeispiel: IT-Monitoring zur Risikoüberwachung

Ein multinationales Unternehmen, das Kleidung produziert, nutzt ein fortschrittliches IT-Monitoring-System, um die Einhaltung von Arbeitsnormen bei seinen Zulieferern in Asien sicherzustellen. Durch die Überwachung von Produktionsdaten und Arbeitszeiten konnte das Unternehmen feststellen, dass in einer Fabrik überlange Arbeitszeiten anfielen – ein Hinweis auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen. Das Monitoring-System löste eine Warnung aus, und das Unternehmen konnte schnell Maßnahmen ergreifen, um die Bedingungen vor Ort zu verbessern und die Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu gewährleisten.

Fazit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, insbesondere in der Überwachung und Transparenz globaler Lieferketten. Monitoring-Systeme können hier einen entscheidenden Beitrag leisten, indem sie Risiken identifizieren, Transparenz schaffen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen. In einer immer stärker vernetzten und regulierten Welt wird die Bedeutung von IT-Monitoring für Unternehmen weiter zunehmen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.

 

Quellen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). (2023). Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Das Gesetz im Detail. https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.html

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). (2023). Das Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten für menschenwürdige Arbeit weltweit. https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz

European Commission. (2023). Corporate sustainability due diligence. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_141

European Parliament. (2023). Corporate sustainability due diligence directive: Overview. https://www.europarl.europa.eu/committees/en/corporate-sustainability-due-diligence-di/product-details/20230508CAN69066

Wirtschaftskammer Österreich (WKO). (2023). Lieferkettenverantwortung in der EU: Was das neue Lieferkettengesetz für österreichische Unternehmen bedeutet. https://www.wko.at/branchen/information-consulting/lieferkettenverantwortung

Tanja Dirnberger
Marketing Manager, WOTAN Monitoring
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